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Festnahme - Durchsuchung – Vorführung ***
Unsere
Kanzlei, die sich u.a. auf die Bearbeitung von
Strafsachen spezialisiert hat, stellt für den Bereich
des Polizeipräsidiums Aachen einen
24 Stunden
Notruf in Strafsachen
** +49(0)1632842327 **
zur
Verfügung. Sie sollen nicht darunter leiden, daß in den
Abendstunden und an den Wochenenden Strafverteidiger in
aller Regel nicht zu erreichen sind.
Wenn einer Ihrer Angehörigen, einer Ihrer Bekannten oder
Sie wegen einer Verhaftung oder Durchsuchungsmaßnahme
sofort unseren Rat und unsere Hilfe benötigen, wählen
Sie die Telefonnummer unseres
Notruf in
Strafsachen ** +49(0)1632842327 **
Wir
stellen sicher, daß Sie uns persönlich und nicht unseren
Anrufbeantworter erreichen! Unser Notrufhandy ist
deshalb 24 Stunden erreichbar, auch am Wochenende und an
den Feiertagen!
Wir benötigen zunächst die Information:
wer benötigt Hilfe,
wo und in welcher Situation befindet sich der
Hilfesuchende?
Hilfe
erhalten Sie auch, wenn die Staatsanwaltschaft, die
Steuerfahndung oder ein anderes Ermittlungsorgan eine
Durchsuchung durchführen will. Und denken Sie bitte
immer an die Regel bei Vernehmungen und Durchsuchungen:
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“
Diese Regel sollten Sie zumindest so lange beherzigen,
bis Sie mit uns gesprochen haben.
Die Polizei muß Ihnen den Anruf bei unserem Notruf
gestatten.
Nach Ihrem Anruf werden wir Sie oder den Hilfesuchenden
so bald wie möglich aufsuchen. Wenn das wegen der
Uhrzeit nicht möglich sein sollte, werden wir uns am
nächsten Tag sofort mit Ihnen oder dem Hilfesuchenden in
Verbindung setzen und ihn kompetent beraten. Auf Wunsch
nehmen wir an Vernehmungen und an Terminen vor dem
Haftrichter teil. Findet eine Durchsuchung statt, werden
wir nach Möglichkeit sofort am durchsuchten Objekt
erscheinen, mindestens jedoch mit den
Durchsuchungsbeamten sprechen.
Soweit und solange sich unsere die Tätigkeit auf eine
erste Beratung erstreckt, entstehen Kosten von nicht
mehr als 190,00 €. Mittellose Hilfesuchende haben
Anspruch auf kostenfreie Beratungshilfe mit einem
Eigenanteil in Höhe von 10,00 €.
Wünschen Sie darüber hinaus unsere Vertretung, fallen
die im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelten
Gebühren an. Das gilt insbesondere für die Begleitung
und Beratung bei Vernehmungen, die Wahrnehmung von
Terminen und die Verteidigung im Ermittlungsverfahren
und in der Hauptverhandlung.
Über die Möglichkeiten unserer Beiordnung als
Pflichtverteidiger werden wir Sie aufklären. |