*** Festnahme - Durchsuchung – Vorführung ***

Unsere Kanzlei, die sich u.a. auf die Bearbeitung von Strafsachen spezialisiert hat, stellt für den Bereich des Polizeipräsidiums Aachen einen

24 Stunden Notruf in Strafsachen
** +49(0)1632842327 **

zur Verfügung. Sie sollen nicht darunter leiden, daß in den Abendstunden und an den Wochenenden Strafverteidiger in aller Regel nicht zu erreichen sind.
Wenn einer Ihrer Angehörigen, einer Ihrer Bekannten oder Sie wegen einer Verhaftung oder Durchsuchungsmaßnahme sofort unseren Rat und unsere Hilfe benötigen, wählen Sie die Telefonnummer unseres

Notruf in Strafsachen ** +49(0)1632842327 **

Wir stellen sicher, daß Sie uns persönlich und nicht unseren Anrufbeantworter erreichen! Unser Notrufhandy ist deshalb 24 Stunden erreichbar, auch am Wochenende und an den Feiertagen!
Wir benötigen zunächst die Information:
wer benötigt Hilfe,
wo und in welcher Situation befindet sich der Hilfesuchende?

Hilfe erhalten Sie auch, wenn die Staatsanwaltschaft, die Steuerfahndung oder ein anderes Ermittlungsorgan eine Durchsuchung durchführen will. Und denken Sie bitte immer an die Regel bei Vernehmungen und Durchsuchungen:
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“
Diese Regel sollten Sie zumindest so lange beherzigen, bis Sie mit uns gesprochen haben.
Die Polizei muß Ihnen den Anruf bei unserem Notruf gestatten.
Nach Ihrem Anruf werden wir Sie oder den Hilfesuchenden so bald wie möglich aufsuchen. Wenn das wegen der Uhrzeit nicht möglich sein sollte, werden wir uns am nächsten Tag sofort mit Ihnen oder dem Hilfesuchenden in Verbindung setzen und ihn kompetent beraten. Auf Wunsch nehmen wir an Vernehmungen und an Terminen vor dem Haftrichter teil. Findet eine Durchsuchung statt, werden wir nach Möglichkeit sofort am durchsuchten Objekt erscheinen, mindestens jedoch mit den Durchsuchungsbeamten sprechen.
Soweit und solange sich unsere die Tätigkeit auf eine erste Beratung erstreckt, entstehen Kosten von nicht mehr als 190,00 €. Mittellose Hilfesuchende haben Anspruch auf kostenfreie Beratungshilfe mit einem Eigenanteil in Höhe von 10,00 €.
Wünschen Sie darüber hinaus unsere Vertretung, fallen die im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelten Gebühren an. Das gilt insbesondere für die Begleitung und Beratung bei Vernehmungen, die Wahrnehmung von Terminen und die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung.
Über die Möglichkeiten unserer Beiordnung als Pflichtverteidiger werden wir Sie aufklären.